Im Verkehrsrecht stehen wir ihnen in sämtlichen in Betracht kommenden Konstellationen zur Seite.

Im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadenbearbeitung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Unfallverursacher und die Fahrzeughaftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Klageverfahren. Neben dem reinen Fahrzeugschaden und den damit verbundenen Ansprüchen wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten / Standgebühren und Gutachterkosten setzen wir auch Ihnen zustehende Schmerzensgeldansprüche oder auch Verdienstausfallschäden durch. Wir können Ihnen zudem bei der Wahl und Beauftragung von kompetenten Gutachtern behilflich sein. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung von Kaskoschäden.

Daneben verteidigen wir Sie auch gerne in Verkehrsstrafverfahren oder in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Auch wenn Sie außerhalb des klassischen Straßenverkehrs einen Unfall erlitten (z.B. auf einem privaten Grundstück oder wegen mangelhaftem Winterdienst) haben, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Haftpflichtansprüche gerne zur Verfügung. Sollte sich auf ihrem Grundstück oder in Ihrem Verantwortungsbereich (Verkehrssicherungspflicht) ein Unfall ereignet haben und Ihre Haftpflichtversicherung nicht eintreten, sind wir Ihnen bei der Bearbeitung des Schadensfalles behilflich.

Wir kümmern uns auch um den Deckungsschutz durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gerne können Sie Rechtsanwalt Boris Brattig, der auf diesem Gebiet seit vielen Jahren schwerpunktmäßig tätig ist, hierzu kontaktieren!