Im Rahmen des familienrechtlichen Mandats unterstützen wir Sie in der Trennungsphase und im Scheidungsverfahren. Wesentliche Themen hierbei sind das Umgangsrecht, das Sorgerecht, der Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nacheheliche Unterhaltsansprüche, ebenso wie Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch der Zugewinnausgleich sowie Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Zugewinns oder Hausratsverteilung gehören zu unserem Spektrum. Dabei kann es häufig hilfreich sein, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder auch einen Ehevertrag abzuschließen, wobei wir Ihnen ebenfalls – regelmäßig in Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren – behilflich sind.

Herr Rechtsanwalt Boris Brattig kann eine langjährige Erfahrung im Familienrecht vorweisen.

Wir beraten und vertreten Sie auch in erbrechtlichen Fallgestaltungen, sei es in erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei dem Erstellen letztwilliger Verfügungen (z.B. Testamente, Erbverträge).