Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt seit Jahren auf der Bearbeitung von Mandaten in den Bereichen Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht und Bauvertragsrecht. Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern beispielsweise bei Leistungsstörungen /Mängeln, stehen Ihnen aber auch für beratende Tätigkeiten oder bei Vertragsgestaltungen zur Verfügung.
Auch wenn es darum geht, dass Ihre Forderungen / Rechnungen nicht beglichen werden, können wir uns um eine möglichst zeitnahe Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern. Vom außergerichtlichen Anschreiben über das gerichtliche (Mahn-) Verfahren bis hin zu erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bearbeiten wir Ihren Fall in einer Hand.
Zu unserem Tätigkeitsumfang gehört auch die Abklärung der Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsanwälte Boris Brattig und Christoph Bieker stehen Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung.