Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen des allgemeinen Zivilrechts und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte, z. B. fordern wir für Sie Schadensersatz und Schmerzgeld oder helfen Ihnen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen u. a. aus folgenden Bereichen des allgemeinen Zivilrechts:
- Kaufvertragsrecht
- Miet- u. Pachtrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- privates Baurecht
- Grundstücksrecht
- Hypotheken- und Grundschuldrecht
- Gewährleistung, Haftung
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Schadenersatzrecht
- Schmerzensgeldforderungen
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Unerlaubte Handlung
- Darlehen
- Bürgschaftsrecht
- Schenkungsrecht
- Bankrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrssicherungspflichtverletzungen
Hierfür stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte Christoph Bieker und Boris Brattig tatkräftig zur Seite.