Gewerblicher Rechtsschutz, z.B. Abmahnungen

Mit „Gewerblicher Rechtsschutz“ werden verschieden Rechtsgebiete bezeichnet, wir sind vorwiegend in den Bereichen Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig, unsere Schwerpunkte sind die Abwehr bzw. die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Prüfung von Wettbewerbsverstößen und Abmahnungen.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch in Tauschbörsen angeblich begangene Rechtsverstöße bearbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich. In solchen Fällen müssen u. a. die jeweils geltend gemachten Abmahnkosten und der geforderte Schadensersatz geprüft werden. Die konkreten Umstände des Einzelfalls sind maßgeblich dafür, ob es taktisch sinnvoll ist, nur eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zum Sachverhalt nicht zu äußern. Teilweise ist es auch ratsam, zunächst vorsorglich eine Unterlassungserklärung abzugeben und anschließend über die geltend gemachten Ansprüche zu verhandeln.

In jedem Fall muss zunächst geprüft werden, ob es ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sofern dies der Fall sein sollte, müssen die Formulierungen und die daraus folgende Reichweite der Unterlassungserklärung bedacht werden.

Der Unterlassungsanspruch ist auch der Schwerpunkt markenrechtlicher Abmahnungen. Bei Verwechslungsgefahr reicht für einen Wettbewerbsverstoß bereits die Nutzung ähnlicher Zeichen. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen einer Reaktion bzw. des Ignorierens solcher Abmahnungen sollte nach Erhalt in jedem Fall anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.

Kundenbewertungen haben mittlerweile eine große Bedeutung im Wirtschaftsleben gewonnen, insbesondere im Internet, z. B. auf speziell dafür eingerichtete Online-Plattformen. Auch wenn Bewertungen durch persönliche Meinungen geprägt sind, kann eine Kritik im Einzelfall rechtsverletzend sein, z. B. wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder beleidigende Äußerungen getätigt werden. Hier zielt das Interesse unserer Mandanten in erster Linie auf eine kurzfristige Beseitigung rechtwidriger Meinungsäußerungen.

Betreiber von Online-Shops erhalten nicht selten wegen scheinbar geringer formaler Verstöße Abmahnungen, z. B. wegen Verwendung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung oder unlauteren Wettbewerbs. Wir prüfen, ob die ausgesprochene Abmahnung – i. d. R. von einem Mittbewerber verfasst – rechtswirksam ist und in welcher Weise reagiert werden sollte.

 

Rechtsanwalt Christoph Bieker hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegenüber sogenannten Abmahnanwälten vertreten.